AGBs

 Allgemeine Reisebedingungen der DCC-Reise GmbH für Gemeinschaftsfahrten

  1. Zur Teilnahme an einer DCC – Gemeinschaftsfahrt ist aus versicherungstechnischen Gründen eine Mitgliedschaft, auch nur zeitweise, im Deutschen Camping-Club e.V. erforderlich, diese ist in den Reisekosten bereits enthalten.
  2. Sämtliche Anmeldungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Reisebedingungen entgegengenommen. Mit der Unterschrift der Anmeldung sowie der Versendung per Internet erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich mit den allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.
  3. Die Gemeinschaftsfahrten werden von den Fahrtleitern sorgfältig vorbereitet. Der Leistungsumfang der Gemeinschaftsfahrt ist aus der Fahrtausschreibung ersichtlich. Änderungen im Ablauf einer Gemeinschaftsfahrt sind zulässig, sofern sie die ausgeschriebenen Leistungen nicht mindern.
  4. Ergeben sich zwischen Vorbereitungsfahrt und Fahrtbeginn Änderungen, die nicht vorhersehbar waren, können daraus keine Forderungen an die DCC-Reise GmbH abgeleitet werden. Die Fahrtleitung ist stets bemüht, den angegebenen Programmablauf einzuhalten.
  5. Im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Fährtarife, Hafen-, Maut-, Stellplatzgebühren) ist die DCC Reise GmbH berechtigt, den Reisepreis in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auswirkt. Im Falle einer nachträglichen Änderung wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Nachricht ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten.
  6. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist die DCC-Reise GmbH berechtigt 4 Wochen vor Reisebeginn die Gemeinschaftsfahrt abzusagen. In diesem Fall wird dem Kunden die geleistete Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden können nicht geltend gemacht werden.
  7. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn – in schriftlicher Form – vom Reisevertrag zurücktreten.
    Folgende Stornokosten werden hierbei berechnet:
    Rücktritt ab dem 56. Tag vor Reisebeginn - Stornogebühr 20% des Gesamtreisepreises
    Rücktritt ab dem 42. Tag vor Reisebeginn - Stornogebühr 30% des Gesamtreisepreises
    Rücktritt ab dem 28. Tag vor Reisebeginn - Stornogebühr 40% des Gesamtreisepreises
    Rücktritt ab dem 14. Tag vor Reisebeginn - Stornogebühr 60% des Gesamtreisepreises
  8. Sollten bis zum Rücktritt des Reisevertrages direkte Kosten entstanden sein ( VISA-Anträge, Gebühren bei Zahlung mit Kreditkarte/PayPal etc.), werden diese in voller Höhe an den betreffenden Teilnehmer berechnet.
    Eine Verwaltungskostenpauschale bei Umbuchung- und Rücktritt wird in Höhe von 1% des Gesamtreisepreises sofort fällig.
  9. Keine – auch nicht teilweise – Rückerstattung erfolgt für die im Reiseprogramm angebotenen und in der Teilnahmegebühr enthaltenen, aber vom Reisenden nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Dies gilt auch für ein vorzeitiges Ausscheiden aus einer Gemeinschaftsfahrt.
  10. Die Teilnehmer an einer Gemeinschaftsfahrt erhalten ca. 4 Wochen vor Fahrtbeginn, aber erst nach Eingang des Restzahlungsbetrages, die in der Fahrtausschreibung näher bezeichneten Reisedokumente per Post zugeschickt.
  11. Eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises sind spätestens 14 Tage nach Eingang der Buchungsbestätigung und die Restzahlung spätestens vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Falls Sie uns den Auftrag zur Abbuchung erteilt haben, wird diese von unserer Buchhaltung vorgenommen.
  12. Wird infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt die Gemeinschaftsfahrt (Krieg, Streik, Naturkatastrophen) erheblich erschwert oder gefährdet, können sowohl der Kunde, wie auch die DCC-Reise GmbH den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangt werden.
  13. Der Reiseteilnehmer fährt grundsätzlich auf eigenes Risiko mit dem eigenen Campingfahrzeug. Das gilt sowohl für die Anreise, Dauer und der Rückreise der Gemeinschaftsfahrt. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie: Verkehrsvorschriften, Einreisebestimmungen, Impfungen, Gültigkeit des Personalausweises oder Reisepasses etc. in vollem Umfang selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichteinhaltung dieser Vorschriften bzw. finanzielle Mehraufwendungen resultieren, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
  14. Die DCC-Reise GmbH schuldet nicht die Beförderung der Reisenden.
    Falls es zu einer Beeinträchtigung der Reise durch den Umstand des Ausbruchs der Corona-Pandemie kommt, hat diese Beeinträchtigung nicht die Reise GmbH zu verschulden.
    Die DCC-Reise GmbH haftet nicht für Aufwendungen und Schäden, die den Reisenden deswegen erwachsen, weil der Aufenthalt infolge der Corona-Pandemie verlängert werden muss.
    Es wird klargestellt, dass etwaige Kosten infolge Reiserücktritt, -abbruch und Krankheitsfall vom Reisenden selbst zu tragen sind.
  15. Der Reisevertrag kann durch den Veranstalter/Fahrtleiter jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem Reiseveranstalter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Reisevertrages nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund kann unter Umständen gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Erfolgt die Kündigung, so erhält der Teilnehmer den gezahlten Reisepreis zurück. Hinsichtlich der erbrachten Leistungen verbleibt unter Berücksichtigung von Nr. 11 ein anteiliger Entschädigungsanspruch.
  16. Im Interesse aller Teilnehmer wird darum gebeten, keine Haustiere mitzunehmen. Ausnahmen können nur nach vorheriger Rücksprache mit den Fahrtleitern vereinbart werden. Haustiere können nur dann mitgenommen werden, wenn sie den Reiseablauf nicht beeinträchtigen.
  17. Einzelreisende, sowie Gespanne mit 3-Personen-Belegung können nur vorbehaltlich bestätigt werden. Rücksprache mit der Fahrtleitung ist erforderlich.
  18. Die DCC-Reise GmbH und die Fahrtleiter werden von jeder Haftung bei Unfällen aller Art, Diebstahl, Brand, Vandalismus, Schäden durch höhere Gewalt, sowie Vermögensschäden jeglicher Art ausdrücklich entbunden.
  19. Es wird dringend empfohlen, vor Teilnahme an einer Gemeinschaftsfahrt das Fahrzeug einer umfassenden Inspektion zu unterziehen. In Europa sind ein Schutzbrief und die grüne Versicherungskarte vorgeschrieben.
  20. Wir raten zum Abschluss einer Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung und Ausland-Krankenversicherung.

Stand: München, im Juli 2020

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